Havariekommissar (zertifiziert)
Ein während des Transports entstandener Schaden – es bleibt leider nicht aus, dass Güter auf dem Transportweg zu Schaden kommen. Zu Lande, zu Wasser oder in der Luft ist man davor kaum gefeit.
Entsteht ein Transportschaden, ist es umso wichtiger, eine zeitnahe Begutachtung Schadensaufnahme durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Unsere zuverlässige und kompetente Expertise erspart Ihnen etwaige Folgeschäden oder den Verlust von Schadensersatzansprüchen. In den meisten Fällen stehen bei einem Lager- oder Transportschaden erhebliche wirtschaftliche Schäden im Raum. Hier gilt es möglichst schnell die Ursache und Verantwortung für den entstanden Schaden zu ermitteln.
Ein professionelles Schadengutachten ist unerlässlich, um sowohl für die Versicherungen, aber auch den Kunden eindeutige Klarheit zu schaffen. Unser Service geht dabei über das bloße Schadensgutachten hinaus. Wir beraten Sie auch im Nachgang zu den möglichen Folgen und zu den richtigen, notwendigen Schritten auf dem Weg zur optimalen Lösung für Sie.
Aufnahme und Bewertung von Güterschäden
Was ist ein Güterschaden? Mit dieser Frage fängt es an. Handelt es sich um einen Lagerschaden, einen Schaden, der durch den Be- oder Entladevorgang entstanden ist oder einen Transportschaden? Und wo ist der Unterschied zwischen Lagerschaden und Transportschaden? Welchen tatsächlichen Umfang hat dieser Güterschaden? Wo liegt die Verantwortung für den Lager- oder aber den Transportschaden? Und vor allem: Wer trägt die Kosten? Damit Sie mit diesen Fragen nicht alleine stehen, bieten wir Ihnen im Schadensfall eine seriöse und sichere Beurteilung der Situation, die nötige Begutachtung und auch die Beratung hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und Pflichten. Ein Transportschaden lässt sich nicht immer vermeiden. Die negativen Folgen, die ein solcher Transportschaden mit sich bringt, aber sehr wohl.
Prävention von Güterschäden
Als Güterschaden wird eine teils oder komplett beschädigte Sendungen bezeichnet. Aber auch der Verlust des Transportguts wird als Güterschaden benannt. Vorausetzung für das weitere Vorgehen ist zunächst die Anzeige des Schadens, sei es eine Beschädigung oder der Verlust. Um aber einen Lager- und Transportschaden oder gar den Verlust der Ware im Vorhinein zu vermeiden, gilt es ein paar wichtige Regeln zu beachten und geeignete Maßnahmen zu treffen. Wie diese Regeln lauten oder welche Maßnahmen geeignet und wirkungsvoll sind, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Austausch. Treten Sie gerne persönlich mit uns in Kontakt oder erläutern Sie uns Ihr Problem in einer Email. Wir kommen als bald möglich auf Sie zurück.
Transport- und Logistikvertragsrecht
Ist die Verantwortung für den entstandenen Lager- oder Transportschaden nicht zweifelsfrei festzustellen, entscheidet unter Umständen ein Gericht auf Grundlage u.a. des Transport- und Speditionsrechts. Neben dem Fracht- und Speditionsrecht gibt es ebenfalls die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) oder andere nationale AGB sowie internationale Gesetzgebungen als Richtschnur. Diese wurden von diversen Branchenverbänden, Vereinigungen und Dienstleistern erarbeitet und dienen der verladenden Wirtschaft als Handlungsempfehlung und gesetzliche Grundlage. Im Falle einer juristischen Beratung verweisen wir auf die in dem Fall notwendige Rechtsberatung und vermitteln Sie gerne an einen erfahrenen Fachanwalt.